Für den juristischen Laien ist es oftmals bereits schwierig, die sie belastenden rechtlichen Probleme thematisch bzw. in ein spezielles Rechtsgebiet einzuordnen. Häufig betrifft das jeweilige Rechtsproblem auch mehrere Rechtsgebiete.
Daher möchte ich Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick über die Rechtsgebiete geben, in denen ich schwerpunktmäßig und insbesondere aufgrund langjähriger Erfahrung anwaltlich tätig bin.
_Arbeitsvertrag
_Abmahnung
_Einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis
_Kündigung des Arbeitsverhältnisses
_Kündigungsschutz
_Kündigungsschutzklage
_Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes
_Probezeit
_Ansprüche auf Urlaub bzw. auf Urlaubsabgeltung
Wichtiger Hinweis: Für den Fall, dass Sie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses für unberechtigt halten, muss zum Zwecke einer erfolgreichen arbeitsgerichtlichen Klärung die sogenannte Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden!
_Trennung
_Scheidung
_Sorgerecht
_Umgangsrecht
_Unterhaltsberechnung
_Kindesunterhalt (Trennungsunterhalt, Geschiedenenunterhalt)
_Zuweisung der Ehewohnung
_Hausratsteilung
_Vermögensauseinandersetzung
_Versorgungsausgleich
Wichtiger Hinweis: Bedenken Sie bitte, dass bereits unmittelbar nach der Trennung von Ihrem Ehe- oder sonstigen Partner häufig vorab Regelungen zum Kindes- und Trennungsunterhalt, zur Zuweisung der Ehewohnung, zum Sorge- und Umgangsrecht, ggf. auch zur Hausratsteilung getroffen werden müssen!
_Prüfung und Beratung der Pflichten und Ansprüche aus Mietverträgen
Insbesondere hinsichtlich Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter, Schönheitsreparaturen, Wirksamkeit einzelner Mietvertragsklauseln
_Prüfung von Nebenkostenabrechnungen
_Wirksamkeit und Begründetheit einer Kündigung des Mietverhältnisses
_Wirksamkeit von Mieterhöhungen
_Räumungsschutz
_Rechte des Wohnungseigentümers und der Wohnungseigentumsgemeinschaft
Insbesondere Wirksamkeit von Beschlüssen sowie deren Anfechtbarkeit
_Einstweiliger Rechtsschutz im Mietrecht
_Ansprüche auf Arbeitslosengeld
_Ansprüche auf Kindergeld
_Ansprüche gegen die Krankenversicherung und Pflegeversicherung
_Ansprüche auf Wohngeld
_Ansprüche auf Grundsicherungsleistungen (Hartz IV)
Überprüfung von Grundsicherungsbescheiden (Regelbedarfe, Mehrbedarfe, Anrechnung von Einkommen unter Berücksichtigung der Freibeträge, Kosten der Unterkunft, Kosten für Heiz-und Warmwasser).
Empfehlung: Es rentiert sich häufig für Grundsicherungsempfänger (Hartz IV), jeden Erst-, Folge-, Festsetzungs- oder Abänderungsbescheid anwaltlich überprüfen zu lassen, da viele Bescheide zugunsten der Grundsicherungsempfänger beanstandet werden können.
Wichter Hinweis: Beachten Sie bitte, dass Sie für den Fall einer Beanstandung des Bescheides das Recht haben, hiergegen binnen Monatsfrist seit Bekanntgabe des Bescheides (Zustellung an Sie) Widerspruch zu erheben und auch sollten. In der Regel haben Sie bereits für die Überprüfung des Bescheides Anspruch auf Bewilligung von Beratungshilfe. Siehe hierzu näheres in der Rubrik Kosten.
Selbst ältere Bescheide, die einen Leistungszeitraum des vorherigen Jahres betreffen, können noch beanstandet werden. Hierzu berate ich Sie selbstverständlich gern.
_Öffentliches Baurecht
(Baugenehmigungen, Nutzungsänderungen etc., Bauordnungsrecht)
_Privates Baurecht- und Abrechnungen
Insbesondere Prüfung von Werkverträgen, Gewährleistungsfristen, Mängel des Gewerkes, Prüfung von Abschlags- und Schlussrechnungen, Prüfung von Architektenleistungen
_Ansprüche des Unfallgeschädigten
auf Schadensersatz und Zahlung eines Schmerzensgeldes
Unkostenpauschale, Nutzungsausfall, Kosten einer Haushaltshilfe, Kosten eines Mietwagens, entgangener Gewinn
_Bußgeldbescheid bei Verstößen gegen die StVO, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis etc.
_Prüfung von Ansprüchen aus folgenden Vertragsarten:
Kaufrecht, allgemeines Werkvertragsrecht, Leihe- und Darlehen, Patientenrechte etc.
Wichtiger Hinweis: Insbesondere bei Mängeln einer Kaufsache oder einer Werkleistung (Handwerkerleistungen jeder Art) ist es empfehlenswert, unverzüglich anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, weil laienhaftes Handeln schnell zu einem Anspruchsverlust führen kann!