Grundlagen der anwaltlichen Kosten
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Vergütungsvereinbarung zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten.
Die Vergütung des Rechtsanwalts setzt sich in der Regel zusammen aus den Gebühren und den Auslagen (z. B. Post- und Telekommunikationspauschale, Fahrtkosten, Tage- und Abwesenheitsgeld sowie die Umsatzsteuer).
Kostenschuldner sind in der Regel zunächst und primär Sie als Auftraggeber, und zwar auch für den Fall, dass Sie rechtsschutzversichert sind oder einen Erstattungsanspruch gegen einen Dritten besitzen. Für den Fall, dass Ihre Rechtsschutzversicherung für Ihren Fall eine Kostenschutzzusage bereitstellt, tragen Sie keinerlei sonstiges Kostenrisiko, und zwar auch nicht in Bezug auf gegnerische Rechtsanwaltskosten. In diesem Fall sind Sie im Übrigen von der Zahlung jedweder Gerichtskosten gleichermaßen entbunden.